Beschränkungen für Aufenthalte in Hotels oder vorübergehenden Unterkünften

Gemäß den aktuellen Corona-Regelungen sind Aufenthalte in Hotels und Serviced Apartments in Deutschland zu privaten oder geschäftlichen Zwecken nach der 2G-Regelung („geimpft“ oder „genesen“) oder der 3G-Regelung („geimpft“ oder „genesen“ oder „getestet“) erlaubt. Die Durchsetzung der 2G /3G-Regeln ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, bitte informieren Sie sich hier über die Einzelheiten. Dementsprechend können die…